Sie haben am 09. Juni 2024 die Wahl und damit die Chance, die Politik sowohl auf kommunaler als auch europäischer Ebene mitzubestimmen. Denn an diesem Tag werden nicht nur die Gemeinderäte und Kreistage neu gewählt (Kommunalwahl), sondern auch die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament (Europawahl).
Bei den Kommunalwahlen bietet Ihnen das baden-württembergische Wahlrecht große Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben nicht nur eine Stimme, sondern können bei der Gemeinderatswahl in Mühlhausen-Ehingen insgesamt 14 Stimmen und bei der Kreistagswahl 5 Stimmen auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen.
Bei Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) ist es vorgesehen, dass die Stimmzettel vorab zugestellt werden. So kann man in aller Ruhe die 14 Stimmen für den Gemeinderat und die 5 Stimmen für den Kreistag in aller Ruhe verteilen. Dies wird über die Pfingsttage erfolgen.
Vielen Dank den fleißigen Bienchen Uli Haug, Madita Engl und Lilly Rothbauer für‘s Vorbereiten sowie Hauptamtsleiter Rainer Maus, der die Gesamtverantwortung trägt und bei dem alle Fäden zusammenlaufen. Die Kommunalwahlen gehören für einen Hauptamtsleiter zur absoluten „Königsdisziplin“.
Vielen Dank auch an die pflichtbewussten Austräger!
Die Unterlagen sind nicht zu verwechseln mit Briefwahlunterlagen. Diese müssen über die Wahlbenachrichtigung, die seit wenigen Tagen zugesandt wurden, auf dem Rathaus oder digital beantragt werden. Den Europawahlstimmzettel erhält man ganz normal im Wahllokal oder eben auch über die beantragten Briefwahlunterlagen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht auf jeden Fall Gebrauch!!
Wahlaufruf
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag, 09. Juni 2024 werden im ganzen Land Baden-Württemberg die Gemeinderäte und die Kreistage neu gewählt. Zudem findet die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament statt.
Die Demokratie bietet Ihnen über die verschiedenen Wahlen die Möglichkeit, mitzubestimmen, welche Parteien und Personen Ihre Interessen in den verschiedenen politischen Gremien vertreten sollen.
Insbesondere bei den Kommunalwahlen haben Sie die Gelegenheit, durch Ihre Stimmabgabe zu beeinflussen, welche Kandidaten in den kommenden fünf Jahren die politischen Geschicke vor Ort maßgeblich mitgestalten. Die Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl wollen sich für unsere Kommune ehrenamtlich engagieren. Sie haben Ihre Aufmerksamkeit durch Ihre Wahlhandlung verdient.
Auch für die Europawahl ist Ihre Stimmabgabe wichtig, da viele gesetzliche Vorgaben von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschlossen werden, die sich direkt auf Sie auswirken.
Wir wünschen uns daher, dass Sie alle Ihr Wahlrecht nutzen und sich am 09. Juni an den verschiedenen Wahlen beteiligen.
Bei den Kommunalwahlen (Wahl des Gemeinderats und des Kreistags) bietet Ihnen das baden-württembergische Wahlrecht große Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben nicht nur eine Stimme, sondern können bei der Gemeinderatswahl insgesamt 14 Stimmen und bei der Kreistagswahl 5 Stimmen auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen.
Die Wahlunterlagen für die Kommunalwahlen haben Sie in den vergangenen Tagen bereits alle erhalten. Ich bitte Sie, die Hinweise für die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlen in Ruhe durchzulesen und die Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Die ausgefüllten Stimmzettel bringen Sie dann einfach am Sonntag ins Wahllokal mit, wo Sie diese dann in den jeweiligen Stimmzettelumschlag stecken können, der Ihnen im Wahllokal ausgehändigt wird.
Werben Sie bitte auch bei Ihren Freunden und Bekannten für die Teilnahme an den Wahlen. Mit einer hohen Wahlbeteiligung sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimmen in der Kommunalpolitik Gehör finden und Ihre Interessen angemessen vertreten werden. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Wahl, dass Sie die Politik in der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen und in unserem Landkreis aktiv mitgestalten wollen.
Die Entscheidungen, die in einem Gemeinderat oder in einem Kreistag getroffen werden, sind für Ihr Lebensumfeld von fundamentaler Bedeutung. Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie Ihr Recht wahr, nehmen Sie Einfluss auf die Zusammensetzung der kommunalen Gremien und gehen Sie am Sonntag, den 09. Juni 2024, zur Wahl.
Im Namen der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen möchte ich allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Wahllokalen und im Rathaus für ihren persönlichen Einsatz ganz herzlich danken.
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen
Hans-Peter Lehmann, Vorsitzender
Hinweise zur Stimmabgabe für die Gemeinderatswahl - wie wird gewählt ?
- Für die Gemeinderatswahl haben Sie 14 Stimmen.
- Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl besteht aus 4 Einzelstimmzetteln, die mittels der vorhandenen Perforation einzeln abgetrennt werden können.
- Trennen Sie aus dem „Gesamtstimmzettel“ die Einzelstimmzettel heraus, auf denen Sie Bewerberinnen/Bewerbern Stimmen gegeben haben.
- Wollen Sie Ihre Stimmen nur einer Partei oder Wählervereinigung geben und sollen die vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme erhalten, dann geben Sie diesen Einzelstimmzettel unverändert - also ohne jede Kennzeichnung- bei der Wahl ab. Dasselbe gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen.
- Wollen Sie einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern mehr als eine Stimme geben oder BewerberInnen von mehreren Stimmzetteln wählen, müssen Sie den/die Stimmzettel kennzeichnen. Sie dürfen einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, man nennt dies Stimmen häufen oder kumulieren. Schreiben Sie die gewünschte Stimmenzahl 1 oder 2 oder 3 einfach in das Kästchen hinter den gewünschten Bewerberinnen oder Bewerbern.
- Sie können auch Bewerberinnen oder Bewerber anderer Parteien oder Wählervereinigungen auf einen Einzelstimmzettel übertragen und nur diesen einen Stimmzettel abgeben. Man nennt dies panaschieren.
- Jeder Einzelstimmzettel hat dafür freie Zeilen, in die Sie die Bewerbernummer und den Namen eintragen müssen, damit keine Verwechslung möglich ist. Auch so übertragenen Bewerberinnen oder Bewerbern können Sie bis zu drei Stimmen geben.
- Wenn Sie Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel vornehmen, müssen alle Stimmen durch positive Kennzeichnung vergeben werden. Es muss also bei allen gewünschten Bewerberinnen oder Bewerbern eine 1 oder 2 oder 3 hinzufügt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne Kennzeichnung erhalten keine Stimme. Sie müssen nicht alle 14 Stimmen vergeben.
Zählen Sie aber genau nach, damit Sie insgesamt nicht mehr als 14 Stimmen vergeben, sonst wird der ganze Stimmzettel ungültig.
Hinweise für die Stimmabgabe bei der Kreistagswahl
- Die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen gehört zusammen mit den Städten Aach, Engen und Tengen zum „Wahlkreis V Engen“ des Landkreises Konstanz
- Für die Kreistagswahl haben Sie 5 Stimmen.
- Sie können die Stimmen höchstens auf 5 BewerberInnen verteilen, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind; sie können jedoch auch hier einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben.
- Der Stimmzettelblock für die Kreistagswahl besteht aus 6 Einzelstimmzetteln, die ebenfalls mittels der vorhandenen Perforation einzeln abgetrennt werden können.
- Auch hier können Sie Stimmen kumulieren und panaschieren. Zählen Sie aber genau nach, damit Sie nicht mehr als 5 Stimmen vergeben haben, sonst wird der ganze Stimmzettel ungültig.
Hinweise zur Stimmabgabe bei der Europawahl
Der Stimmzettel für die Europawahl wird Ihnen im Wahllokal ausgehändigt. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine auszufüllen; es ist 1 Stimme zu vergeben.
So wählen Sie im Wahllokal am 09. Juni 2024
- In welches Wahllokal Sie gehen müssen, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Sie bereits vor einigen Wochen erhalten haben. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal können Sie Ihr Wahlrecht ausüben!!
- Der Wahlbenachrichtigung können Sie auch entnehmen, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind.
- Die Wahllokale sind am 09. Juni 2024 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Sie bringen Ihre Wahlbenachrichtigung zusammen mit dem Personalausweis/Reisepass ins Wahllokal mit und legen diese zur Prüfung vor. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht greifbar haben, genügt auch die Vorlage des Reisepasses/Ausweises.
a) Kommunalwahlen
- Sie bringen Ihre(n) vorbereiteten Stimmzettel mit
- Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten
- einen orangen und einen grünen Stimmzettelumschlag, auf Wunsch auch noch einen Stimmzettel für die verschiedenen Wahlen.
- Sie gehen in eine Wahlkabine, packen ihre(n) vorbereiteten Stimmzettel für die Gemeinderatswahl in den orangen Stimmzettelumschlag und für die Kreistagswahl in den grünen Stimmzettelumschlag; die Umschläge werden in die jeweilige Wahlurne eingeworfen.
Falls Sie einen neuen Stimmzettel ausfüllen müssen, tun Sie dies so wie es unter „Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe“ beschrieben ist.
b) Europawahl
- Sie erhalten den Stimmzettel im Wahllokal ausgehändigt
- Sie kennzeichnen den Stimmzettel in der Wahlkabine (es ist 1 Stimme zu vergeben)
- Sie falten den Stimmzettel mit der bedruckten Seite nach innen und werfen ihn in die bereit gestellte Wahlurne ein (hier ist kein Stimmzettelumschlag zu verwenden).
Hinweise zur Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung, aus der hervorgeht, für welche Wahlen am 09. Juni 2024 das Wahlrecht besteht. Neben anderen Informationen ist in der Wahlbenachrichtigung auch die Anschrift des Wahllokals genannt, in dem der Wähler/die Wählerin am 09. Juni 2024 ihre/seine Stimmen abgeben kann. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal kann am Wahltag das Wahlrecht ausgeübt werden. Zudem ist mit einem Hinweis aufgeführt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.
BürgerInnen, die bis 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben für die Kommunalwahl und /oder die Europawahl wahlberechtigt zu sein, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen in Verbindung setzen. Das Wahlamt ist zu erreichen unter Tel. 5005-23 oder per e-mail unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den vorgedruckten Briefwahlantrag. Wenn ein Wähler/eine Wählerin Briefwahl beantragen möchte, muss er/sie diesen "Wahlscheinantrag" entsprechend ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zukommen lassen oder hier online einen Wahlschein beantragen. Ganz einfach kann auch mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code Briefwahl beantragt werden.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen durch das Bürgeramt ist voraussichtlich ab 10.05.2024 möglich.
Downloads:
Infos der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Kommunalwahl 2024
Infos der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Europawahl 2024
Hinweise zur Briefwahl bei der Kommunal- und Europawahl
Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) können bis spätestens 07.06.2024, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 09. Juni 2024, 15.00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu ist das Rathaus am Samstag, 08.06.2024, von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung der Briefwahl die beigefügten Merkblätter und verpacken Sie die Unterlagen exakt so, wie dies in den Merkblättern aufgeführt ist, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist. Insbesondere die Trennung zwischen Europawahl und Kommunalwahl ist zu beachten.
Zudem bitten wir zu beachten, dass der amtliche gelbe (Kommunalwahlen) bzw. rote (Europawahl) Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übersenden ist, dass er dort spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr eingeht. Senden Sie die Wahlbriefe daher frühzeitig ab, damit sie rechtzeitig bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingehen. Der Wähler trägt das Risiko, dass die Wahlbriefe nicht rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen und nicht mehr berücksichtigt werden können.
Hinweise zur Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:
a) per Post/Einwurf in Rathaus-Briefkasten
Der/die Wahlberechtigte sendet die (auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag per Post an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurück. Gerne können Sie die (ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung auch in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann (voraussichtlich ab 10.05.2024) zugeschickt.
b) per Mobilgerät
Sie können den Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
c) Persönlich
Der/die Wahlberechtigte beantragt die Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Bürgeramt im Rathaus, Schloßstraße 46, während den Dienststunden Montag und Freitag jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr,
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr sowie
Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
und gibt hierzu die (auf der Rückseite) ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung ab.
Der/die Wahlberechtigte kann dann entweder die Briefwahlunterlagen mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben bzw. im Rathaus abgeben oder sofort im Bürgeramt wählen.
Zu beachten ist hierbei, dass die Briefwahlunterlagen erst ab voraussichtlich 10.05.2024 zur Verfügung stehen und erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben werden können!!
d) per Fax
Der/die Wahlberechtigte faxt die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung an das Bürgeramt unter 07733/5005-40.
e) per E-Mail
Sie können die Briefwahlunterlagen für sich persönlich auch per E-Mail unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de beantragen.
f) online (per Internet)
Die Anträge per Internet können über die Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen (www.muehlhausen-ehingen.de) beantragt werden. Dort ist auf der Startseite unter der Rubrik „Kommunal- und Europawahlwahl am 09.06.2024“ ein link „Briefwahl online beantragen“ eingerichtet, mit dem sie online ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:
· Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
· Wahlbezirksnummer
Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder
Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
· Wählernummer
Auch die Wählernummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
· Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
- im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen;
- im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Wie mache ich Briefwahl?
a) Briefwahl für die Europawahl
Der vom Wahlberechtigten unterschriebene weiße Wahlschein (für die Europawahl) ist zusammen mit dem Stimmzettel (der sich im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag befindet) im amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ so rechtzeitig an den die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr eingeht.
b) Briefwahl für die Kommunalwahlen
Der vom Wahlberechtigten unterschriebene gelbe Wahlschein (für die Kommunalwahl) ist zusammen mit den Stimmzetteln der Wahlen, für die er wahlberechtigt ist (die sich im jeweils verschlossen zugehörigen Stimmzettelumschlag befinden), im amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl" so rechtzeitig an den die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr eingeht.
Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen daher zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl).
Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten:
Im Bereich der Deutschen Post werden die Wahlbriefe (sowohl für die Kommunal- als auch für die Europawahl) entgeltfrei befördert. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 06. Juni 2024 abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme(n) nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurückgeschickt werden und muss entsprechend frankiert werden.
Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum 07. Juni 2024, 18 Uhr beim Bürgeramt beantragt werden.
01.02.2024:
Bekanntmachung der Gemeinderatswahlen in der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen 2024
16.02.2024:
Bekanntmachung der Gemeinderatswahlen in der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen 2024 neu
04.04.2024:
Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
23.05.2024:
Bekanntmachung zur Durchführung der Wahlen am 09.06.2024
10.06.2024:
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024