Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen hat in seiner Sitzung vom 27.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Welschinger Fußweg, Gemarkung Ehingen“ in der Fassung vom 27.07.2026 gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3859, 3860, 3861, 3862 und 3863 der Gemarkung Ehingen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik/Solarenergie“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Geltungsbereich:
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.07.2026 mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und den wesentlich umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 01.10.2026 bis einschließlich 02.11.2026 bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen, Schloßstr. 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen, EG, Zimmer 11 zu den Öffnungszeiten Montag 8-13 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 8-12 Uhr und Freitag 8-13 Uhr öffentlich ausgelegt. Alle Interessierten werden gebeten, von der digitalen Einsichtnahme Gebrauch zu machen.
Ihre Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren richten Sie bitte an bauamt(at)muehlhausen-ehingen.de. Die Abgabe ist auch in schriftlicher Form an die Gemeinde oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Silzbach-Rosenberg, 27.07.2026
| Schutzgut | Art der Information |
|---|---|
| Tiere und Pflanzen |
Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen. Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbewertung. Aussagen zu geschützten Biotopen und Biotopverbundstrukturen. Entwicklung von extensivem Grünland, Saumstrukturen und Hecken. Bewertung der biologischen Vielfalt. Artenschutzrechtliche Betrachtung insbesondere zur Feldlerche einschließlich Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. |
| Boden |
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Böden und Bodenfunktionen. Bewertung der Auswirkungen durch Ramm- und Schraubfundamente. Bodenschutzmaßnahmen während der Bauphase. Aussagen zu Rückbau und Rekultivierung nach Nutzungsaufgabe |
| Wasser |
Bewertung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Aussagen zur breitflächigen Versickerung von Niederschlagswasser. Beschreibung der Grundwasserverhältnisse. Keine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten. |
| Klima/Luft | Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima |
| Fläche | Bewertung der zeitlich begrenzten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch die Photovoltaikanlage |
| Landschaft/Erholung |
Beschreibung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Bewertung der Sichtbeziehungen. Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung und Eingrünung. Untersuchung möglicher Blendwirkungen. |
| Natura 2000 | Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten, Ausschluss erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Schutzzwecke |
| Mensch |
Beschreibung der Auswirkungen auf die Bevölkerung. Aussagen zu Blendwirkungen, Lärm und Erholungsfunktion |
| Kultur- und Sachgüter |
Lage innerhalb des archäologischen Kulturdenkmals „Grabhügelfeld Ursprung“. Bewertung möglicher Auswirkungen auf Bodendenkmale. Maßnahmen zum Schutz archäologischer Strukturen. |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen
- Polizeipräsidium Konstanz, Stellungnahme vom 06.10.2025: Hinweise zu möglichen Blendwirkungen auf Verkehrsteilnehmer und Anforderungen an die sichere Erschließung.
- Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Stellungnahme vom 04.11.2025: Aussagen zur Lage innerhalb eines Vorranggebiets für Freiflächen-Photovoltaik und zur regionalplanerischen Einordnung.
- Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Stellungnahme vom 04.11.2025: Aussagen zur Lage innerhalb eines Vorranggebiets für Freiflächen-Photovoltaik und zur regionalplanerischen Einordnung.
- Landratsamt Konstanz – Amt für Baurecht und Umwelt, Stellungnahme vom 11.11.2025: Hinweise zu Naturschutz, Artenschutz, Feldlerche, CEF-Maßnahmen, Landschaftsbild, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Starkregenrisiken und Archäologie.
- Regierungspräsidium Freiburg – Referat 21 Raumordnung, Stellungnahme vom 04.11.2025: Hinweise zum Parallelverfahren der Flächennutzungsplanänderung.
- Regierungspräsidium Freiburg Energiewende, Solar, Wind, Klima, Stellungnahme vom 24.10.2025: Aussagen zum Klimaschutz, Ausbau erneuerbarer Energien und zur Bedeutung der Solarenergie.
- Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Stellungnahme vom 14.10.2025: Hinweise zu denkmalpflegerischen und archäologischen Belangen.
- DB InfraGO AG, Stellungnahme vom 14.10.2025: Hinweise zu vorhandenen Telekommunikationsleitungen, Trassenschutz und erforderlicher örtlicher Einweisung vor Baubeginn.
C. Fachgutachten
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
- BBP Solarpark Welschinger Fußweg Begründung mit Umweltbericht
- BBP Solarpark Welschinger Fußweg Artenschutzrechtlichebeurteilung
- BBP Solarpark Welschinger Fußweg CEF Maßnahmen
- BBP Solarpark Welschinger Fußweg Mßnahmenplan zu naturschutzrechtltichen und grünordnerischen Maßnahmen
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Mühlhausen-Ehingen, 24.09.2026
Patrick Stärk
Download:
1. BBP Solarpark Welschinger Fußweg Entwurf vom 27.07.2026
2. BBP Solarpark Welschinger Fußweg Begründung mit Umweltbericht vom 27.07.2026
3. BBP Solarpark Welschinger Fußweg Artenschutzrechtlichebeurteilung