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Öffentliche Bekanntmachung

Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt


Viele Bäche und Flüsse im LRA Konstanz führen aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur noch sehr wenig Wasser. Da weiterhin sehr hohe Temperaturen und kein nennenswerter Niederschlag erwartet werden, untersagt das Landratsamt per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen. Davon ausgenommen sind der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.

Die niedrigen Wasserstände schaden der Tier und Pflanzenwelt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter den steigenden Wassertemperaturen. Um zu verhindern, dass sich die Situation verschärft, ist es ab sofort untersagt, Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen zu entnehmen.

Das Verbot gilt bis einschließlich  30. September 2023. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine Verlängerung prüfen.

Sollte sich die Lage deutlich entspannen, wid darüber entschieden, das Verbot vorzeitig aufzuheben. Das Entnahmeverbot gilt auch für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen. Mit Handgefäßen und um Vieh zu tränken darf jedoch weiterhin Wasser entnommen werden.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden. Anträge auf Ausnahmen können gestellt werden. Die Allgemeinverfügung ist unter www.LRAKN.de auf der Homepage des Landratsamtes verfügbar