Meldung

Bebauungsplan Sondergebiet "Bei der Öle" 2. Änderung, Beschluss Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen- Ehingen hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet „Bei der Öle“ zu ändern. Es handelt sich hierbei um die 2. Änderung des Bebauungsplans. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte entsprechend den Verfahrensvorschriften sowohl im Amtsblatt „Der Gemeindebote“ als auch auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen einer Planauslegung in der Zeit vom 23.11.2023 bis zum 24.12.2023 im Rathaus Mühlhausen-Ehingen durchgeführt. In diesem Zeitraum erfolgten ebenso die Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.02.2024 wurde der Bebauungsplan Sondergebiet „Bei der Öle“, 2. Änderung als Entwurf gebilligt und dessen öffentliche Auslegung einschließlich Umweltbericht auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Öle" ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Planausschnitt aus dem Abgrenzungsplan

Der Rechtsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Öle" ergibt sich aus dem nachfolgenden Karten ausschnitt:

Planausschnitt aus dem Rechtsplan

Ziele und Zweck der Planung

Anlass der beabsichtigten 2. Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet „Bei der Öle“ ist das Vorhaben der Vereinigung zur Förderung heilpädagogischer Arbeit e.V. als Trägerin der Heimsonderschule „Haus am Mühlebach“ ein weiteres Gebäude für die Unterbringung von schwer- und schwerstbehinderten Menschen zu errichten. Das bisher hierfür genutzte Altgebäude kann die heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße Unterbringung sowohl aus baulicher, als auch aus pädagogischer Sicht nicht mehr erfüllen. Das geplante Neubauvorhaben soll auf dem Areal der Heimsonderschule innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Sondergebiet „Bei der Öle“ errichtet werden. Durch das geplante Vorhaben sind Grundzüge der Bebauungsplanung berührt; deswegen wird die 2. Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans ist identisch mit dem Geltungsbereich des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans. Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen befürwortet das Vorhaben und hat daher beschlossen, die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen. Der Bebauungsplan Sondergebiet „Bei der Öle“ 2. Änderung wird im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt. Die im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Äußerungen standen der Planung der grundsätzlich positiv gegenüber. Die vorgebrachten Anregungen konnten in der folgenden Überarbeitung des Bebauungsplans und des Umweltberichts insgesamt Beachtung finden. Sowohl der Öffentlichkeit, als auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun im Rahmen der Offenlage gem. §3 (2) BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung des Offenlagebeschlusses erfolgt entsprechend den Verfahrensvorschriften auch auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen.

Mühlhausen-Ehingen, den 20.02.2024

Gez. Patrick Stärk, Bürgermeister