Meldung

Baum- und Gehölzschnitt - Schutz der Vögel in der Brutzeit


Vögel und andere Tiere nutzen Gehölze, um sich dort aufzuhalten und zu brüten. Sie sind daher als Fortpflanzungsstätten besonders wichtig und es ist gesetzlich verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies führt sonst zu einem Verlust dieser wertvollen Lebensräume und des Nachwuchses der dort brütenden Vögel.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Ziergehölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchgeführt werden. Auch Pflegeschnittmaßnahmen an Obsthochstämmen können im o.g. Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kirschen ein Winterschnitt nachteilig ist.

Allerdings ist auch bei diesen Maßnahmen immer auf etwaige Brutstätten von Vögeln Rücksicht zu nehmen.

Eine Ausnahme von dem Verbot stellen Maßnahmen dar, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt werden müssen, wie z.B. das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg/eine Straße zu fallen droht. Bitte klären Sie dies aber im Einzelfall mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.

Nähere Informationen erteilt gerne die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz unter Tel:+497531 800-1222.