Meldung

Winterdienst: Hinweise zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger


Aufgrund der Schneefälle der vergangenen Tage weisen wir hiermit nochmals auf die Pflicht der Straßenanlieger hin, bei Schneefall und Glatteis zu räumen und zu streuen.

Die Verpflichtung ergibt sich aus der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde. Der Winterdienst findet in der Regel vom 15. November bis 15. März statt.

·   Gehwege sind auf 1,5 m Breite zu räumen und zu streuen. Dies gilt auch für Fahrbahnränder - da wo keine Gehwege sind.

·   Sofern Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als Gehweg die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Meter.

·  Der Schnee ist am Fahrbahnrand zu häufen und nicht auf die Straße zu schippen.

·  Bei Tauwetter sind die Straßenrinnen und Einläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.

·   Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand + Splitt oder Salz zu verwenden

·   Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.

·   Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie sich schadenersatzpflichtig machen können, wenn jemand stürzt und sich verletzt, nur weil nicht geräumt und gestreut ist. Wenn Sie selber nicht räumen und streuen können, z.B. bei Krankheit oder Abwesenheit, müssen Sie jemanden beauftragen.

Der Anlieger bleibt auch räum- und streupflichtig, wenn der geräumte / bestreute Gehweg vom gemeindlichen Winterfahrzeug bei der Straßenräumung wieder zugeworfen wird. Dies lässt sich leider nicht immer verhindern.

Auch Schneewälle am Straßenrand vor Grundstückszufahrten und -zugängen muss die Gemeinde nicht beseitigen. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden.

Standorte Streugutbehälter

Der Bauhof hat an den folgenden Stellen wie in den Vorjahren wieder die Behälter mit Streugut aufgestellt; dort können Sie sich bereits vorab (vor Wintereinbruch) mit Streugut eindecken:

In Mühlhausen:

  • Eisenbahnbrücke Ehinger Straße
  • Alemannenstraße West
  • Gasthaus Löwen (Insel)
  • Treppe in Höhe Schloßstraße 64/64a
  • Rathaus
  • Pfarrhaus
  • Steg Rohmen/Hagenweg auf Seite Schloßstraße/Rohmen
  • Im Rohmen (Nr. 115)
  • Im Rohmen (Bushaltestelle)
  • Im Rohmen (Einfahrt oben)
  • Kräherweg (Ecke Schloßstraße, Wegkreuz)
  •  Aacher Straße 48/Am Hagenweg
  • Aacher Straße/Kindergarten (Mühlhausen)
  •  Weidenstraße (Ecke Schmiedstraße/Von-Rost-Straße)
  •  Duchtlinger Steig
  •  Duchtinger Steig - Schule

In Ehingen:

  •   Lindenstraße (Ilgensteig)
  •   Kirchstraße (Steigung)
  •   Kirchstraße (Ecke Lauferstraße)
  •  Engener Straße (Ecke Hegaustraße)
  • Hauptstraße (Ecke Weierhägle)
  •  Kapelle Ehingen