Meldung

Einbahnstraßenregelung im Bereich „Unter der Kirche“


Um die Beeinträchtigungen durch die weitere Baumaßnahme in der Schloßstraße für die Bürgerschaft zu reduzieren, haben wir vor rund drei Wochen ab der Kreuzung K6127/Unter der Kirche auf der Straße „Unter der Kirche“ in Richtung Ortsmitte bis zum Parkplatz Friedhof eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Die Einbahnstraßenregelung ist notwendig, da Begegnungsverkehr im Bereich „Untere der Kirche“ durch das höhere Verkehrsaufkommen problematisch wäre.

Am Ende der Einbahnstraße beim Parkplatz Friedhof ist das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ aufgestellt. Das runde rote Schild mit einem weißen Querbalken in der Mitte verbietet es Verkehrsteilnehmern, von dieser Seite aus in die Straße „Unter der Kirche“ einzufahren.

Wie uns in zahlreichen Anrufen mitgeteilt wurde, wird dieses Einfahrtverbot in die Straße „Unter der Kirche“ von vielen Autofahrern ignoriert. Die Polizei wird daher in den kommenden Wochen verstärkt das Einfahrtverbot kontrollieren und ggf. ahnden.

Verbot der Einfahrt    Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“