Meldung

Bebauungsplan Sondergebiet „Bei der Öle“ 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss gem. § 2, Absatz 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen- Ehingen hat am 18.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet „Bei der Öle“ zu ändern. Es handelt sich hierbei um die 2. Änderung des Bebauungsplans. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt entsprechend den Verfahrensvorschriften sowohl im Amtsblatt „Der Gemeindebote“ als auch auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Bei der Öle“ ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zweck der Planung

Anlass der beabsichtigten 2. Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet „Bei der Öle“ ist das Vorhaben der Vereinigung zur Förderung heilpädagogischer Arbeit e.V. als Trägerin der Heimsonderschule „Haus am Mühlebach“ ein weiteres Gebäude für die Unterbringung von schwer- und schwerstbehinderten Menschen zu errichten. Das bisher hierfür genutzte Altgebäude kann die heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße Unterbringung sowohl aus baulicher, als auch aus pädagogischer Sicht nicht mehr erfüllen. Das geplante Neubauvorhaben soll auf dem Areal der Heimsonderschule innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Sondergebiet „Bei der Öle“ errichtet werden. Durch das geplante Vorhaben sind Grundzüge der Bebauungsplanung berührt; deswegen wird die 2. Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans ist identisch mit dem Geltungsbereich des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans. Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen befürwortet das Vorhaben und hat daher beschlossen, die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen. Der Bebauungsplan Sondergebiet „Bei der Öle“ 2. Änderung wird im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Zeitpunkt für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird öffentlich bekanntgemacht.

Mühlhausen-Ehingen, den 19.9.2023

Gez. Patrick Stärk, Bürgermeister