Meldung

Programmausschreibung Entwicklungsprogramm ländlicher Raum ELR


Entwicklungsprogramm ländlicher Raum 2023

Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass auch im Jahr 2023 wieder Zuschüsse auf dem Förderprogramm des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung stehen. Privatpersonen und Unternehmen können über die Gemeinde Zuschussanträge stellen.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen und Siedlungsflächen der 60er-Jahre, sofern diese mit den Ortskernen zusammengewachsen sind und lebendige Ortskerne enthalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern oder zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Im Fokus des Programmjahres 2023 steht insbesondere die Aktivierung innerörtlicher Potenziale, wie z.B. die Umnutzung leerstehender Gebäude, die Aufstockung von Gebäuden sowie innerörtliche Nachverdichtungen und umfassende Modernisierungen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt werden und davor nicht begonnen worden sind.

Weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg https://rp.badenwuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

Anträge mit vollständigen und bauantragsreifen Planunterlagen müssen bis

Freitag, den 26.08.2022

bei der Gemeinde eingegangen sein.

Da die Unterlagen von uns digital weitergeleitet werden, bitten wir, die Planunterlagen maximal in DIN A 3 zu drucken. Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Frau Dennert unter 07733/5005-15 oder finanzen(at)muehlhausen-ehingen.de wenden.