

Hiermit wird bekannt gemacht, dass durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2020 folgendes Urteil erging:
„Der Bebauungsplan ‚Weiden – Hinter der Mühle – Ried‘ der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen in der Fassung vom 22. Juni 2016 und in der Fassung vom 18. September 2018 wird für unwirksam erklärt.“
Lehmann
Bürgermeister
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Alle Regeln auf einen Blick:
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Zugang nach dem
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