

Übersicht
Wahlbenachrichtigung
Europawahl - Hinweise für EU-BürgerInnen
Wahlaufruf
Schließung Rathaus am 27. Mai 2019
Hinweise zur Stimmabgabe für die Gemeinderatswahl - wie wird gewählt?
Hinweise für die Stimmabgabe bei der Kreistagswahl
Hinweise zur Stimmabgabe bei der Europawahl
So wählen Sie im Wahllokal am 26. Mai 2019
Erreichbarkeit Wahlamt am Wahltag
Wahlbezirke/Ergebnisermittlung
Sitzung Gemeindewahlausschuss zur Ergebnisermittlung
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen sind, erhalten ab 17.04.-24.04.19 eine Wahlbenachrichtigung, aus der hervorgeht, für welche Wahlen am 26. Mai 2019 das Wahlrecht besteht. Neben anderen Informationen ist in der Wahlbenachrichtigung auch die Anschrift des Wahllokals genannt, in dem der Wähler/die Wählerin am 26. Mai ihre/seine Stimmen abgeben kann. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal kann am Wahltag das Wahlrecht ausgeübt werden. Zudem ist mit einem Hinweis aufgeführt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.
BürgerInnen, die bis 05. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben für die Kommunalwahl und /oder die Europawahl wahlberechtigt zu sein, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen in Verbindung setzen. Das Wahlamt ist zu erreichen unter Tel. 5005-23 oder per e-mail unter buergeramt@muehlhausen-ehingen.de.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den vorgedruckten Briefwahlantrag. Wenn ein Wähler/eine Wählerin Briefwahl beantragen möchte, muss er/sie diesen "Wahlscheinantrag" entsprechend ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zukommen lassen oder online auf unserer Homepage einen Wahlschein beantragen.
Auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen (www.muehlhausen-ehingen.de) sind weitere Infos für die BürgerInnen unter der Rubrik Kommunal- und Europawahl und insbesondere zur Briefwahl eingestellt.
Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die 9. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.
UnionsbürgerInnen aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis der ihrer deutschen Hauptwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von dort ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jede/r Unionsbürger/in mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
• nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Euro-päischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was ist zu tun?
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen müssen Sie bis spätestens 05. Mai 2019 bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen – Bürgeramt – einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wenn Sie bereits 2014 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Bürgeramt (Tel.: 07733/5005-23) zur Klärung des Wahlrechts in Verbindung setzen.
Wo gibt es das Antragsformular und weitere Informationen?
Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie beim Bürgeramt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen (Rathaus, Schloßstraße 46, Zimmer 10, Tel. 5005-23, e-mail: buergeramt@muehlhausen-ehingen.de) oder im Internet unter www.bundeswahlleiter.de.
Was ist zu tun, wenn Sie nicht (mehr) in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2014 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis zum 5. Mai 2019 bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wen-den Sie sich bitte an die dortigen Behörden.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag, 26. Mai 2019 werden im ganzen Land Baden-Württemberg die Gemeinderäte und die Kreistage neu gewählt. Zudem findet die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament statt.
Die Demokratie bietet Ihnen über die verschiedenen Wahlen die Möglichkeit, mitzubestimmen, welche Parteien und Personen Ihre Interessen in den verschiedenen politischen Gremien vertreten sollen.
Insbesondere bei den Kommunalwahlen haben Sie die Gelegenheit, durch Ihre Stimmabgabe zu beeinflussen, welche Kandidaten in den kommenden fünf Jahren die politischen Geschicke vor Ort maßgeblich mitgestalten. Die Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl wollen sich für unsere Kommune ehrenamtlich engagieren. Sie haben Ihre Aufmerksamkeit durch Ihre Wahlhandlung verdient.
Auch für die Europawahl ist Ihre Stimmabgabe wichtig, da viele gesetzlichen Vorgaben von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschlossen werden, die sich direkt auf Sie auswirken.
Wir wünschen uns daher, dass Sie alle Ihr Wahlrecht nutzen und sich am 26. Mai an den verschiedenen Wahlen beteiligen.
Bei den Kommunalwahlen (Wahl des Gemeinderats und des Kreistags) bietet Ihnen das baden-württembergische Wahlrecht große Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben nicht nur eine Stimme, sondern können bei der Gemeinderatswahl insgesamt 14 Stimmen und bei der Kreistagswahl 5 Stimmen auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen.
Die Wahlunterlagen für die Kommunalwahlen haben Sie in den vergangenen Tagen bereits alle erhalten. Ich bitte Sie, die Hinweise für die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlen in Ruhe durchzulesen und die Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Die ausgefüllten Stimmzettel bringen Sie dann einfach am Sonntag ins Wahllokal mit, wo Sie diese dann in den jeweiligen Stimmzettelumschlag stecken können, der Ihnen im Wahllokal ausgehändigt wird.
Werben Sie bitte auch bei Ihren Freunden und Bekannten für die Teilnahme an den Wahlen. Mit einer hohen Wahlbeteiligung sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimmen in der Kommunalpolitik Gehör finden und Ihre Interessen angemessen vertreten werden. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Wahl, dass Sie die Politik in der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen und in unserem Landkreis aktiv mitgestalten wollen.
Die Entscheidungen, die in einem Gemeinderat oder in einem Kreistag getroffen werden, sind für Ihr Lebensumfeld von fundamentaler Bedeutung. Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie Ihr Recht wahr, nehmen Sie Einfluss auf die Zusammensetzung der kommunalen Gremien und gehen Sie am Sonntag, den 26. Mai 2019, zur Wahl.
Im Namen der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen möchte ich allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Wahllokalen und im Rathaus für ihren persönlichen Einsatz ganz herzlich danken.
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen
Erich Folke, Vorsitzender
Aufgrund der Stimmenauszählung anlässlich der Kommunalwahlen bleibt das Rathaus am Montag, 27. Mai 2019, ganztägig geschlossen. Auch der Bauhof ist an diesem Tag nicht erreichbar.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Zählen Sie aber genau nach, damit Sie insgesamt nicht mehr als 14 Stimmen vergeben, sonst wird der ganze Stimmzettel ungültig.
Der Stimmzettel für die Europawahl wird Ihnen im Wahllokal ausgehändigt. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine auszufüllen; es ist 1 Stimme zu vergeben.
a) Kommunalwahlen
b) Europawahl
Das Wahlamt ist am 26.05.2019 für etwaige Rückfragen telefonisch erreichbar unter 07733/5005-20.
Am kommenden Sonntag, den 26. Mai 2019, finden die Kommunalwahlen und zeitgleich die Europawahl statt.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Europawahl wird am Wahlsonntag in den jeweiligen Wahllokalen (Rathaus Mühlhausen/Foyer, Rathaus Mühlhausen/Vereinsraum, Bürgerhaus Ehingen) ab 18.00 Uhr vorgenommen.
Die Ergebnisermittlung für die Kommunalwahlen wird am Sonntag nach Beendigung der Auszählung der Europawahl in den Wahllokalen begonnen. Sie wird am Sonntag, 26.05.2019, spätestens um 21.00 Uhr unterbrochen; die Wahlunterlagen werden anschließend zur Verwahrung ins Rathaus gebracht. Die Ergebnisermittlung wird am Montag, 27.05.2019, zwischen 7.00 und 8.00 Uhr in den Auszähllokalen im Rathaus (Schloßstraße 46) fortgesetzt.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.
Der Gemeindewahlausschuss tritt am Montag, 27.05.2019 ab 12.00 Uhr im Rathaus Mühlhausen-Ehingen, Schloßstraße 46, Ratssaal zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags zusammen. Die Sitzung ist ebenfalls öffentlich, jedermann hat Zutritt.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns ist das Rathaus voraussichtlich bis zum 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine können telefonisch (Mo - Fr jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie Dienstag Nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) vereinbart werden. Weitere Informationen...
Alle Regeln auf einen Blick:
Infoblatt der Landesregierung (1,4 MiB)
Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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