

Gemäß Beschluss des Gemeinderats fördert die Gemeinde den Erhalt des Streuobstbestands durch die Gewährung eines Zuschusses für die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen an private Grundtückseigentümer.
Die Zahlung des Zuschusses ist an folgende Vorgaben geknüpft:
Interessierte Grundstückseigentümer können mit dem hier zum Herunterladen zur Verfügung gestellten Formular den Zuschuss für Obstbaumhochstämme beantragen.
Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden, auf denen die Flurstücksnummer und das Gewann eingetragen sind und die vom Grundstückseigentümer unterschrieben sind.
Die unterschriebenen Anträge mit Rechnung der Baumschule können auch eingescannt und anschließend per E-Mail an bauamt@muehlhausen-ehingen.de geschickt oder an 07733/5005-40 gefaxt werden.
Für Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Herrn Christian Denzel, Tel. 07733/5005-22 oder E-Mail bauamt@muehlhausen-ehingen.de, wenden.
Informationen zu den im März 2021 stattfindenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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