Hinweise zur Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nur noch bis Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr beim Bürgeramt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen beantragt werden können.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Briefwahlantrag noch bis zum Wahltag, 08. März 2026, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (07. März 2026), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu ist das Rathaus am Samstag, 07.03.2026, von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung der Briefwahl die beigefügten Merkblätter und verpacken Sie die Unterlagen exakt so, wie dies in den Merkblättern aufgeführt ist, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist.
Zudem bitten wir zu beachten, dass der amtliche rote Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übersenden bzw. direkt bei der Gemeindeverwaltung einzuwerfen ist, dass er dort spätestens am Wahltag, 08. März 2026, 18.00 Uhr eingeht. Senden Sie die Wahlbriefe daher frühzeitig ab, damit sie rechtzeitig bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingehen. Der Wähler trägt das Risiko, dass die Wahlbriefe nicht rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen und nicht mehr berücksichtigt werden können.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:
a) per Post/Einwurf in Rathaus-Briefkasten
Der/die Wahlberechtigte sendet die (auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag per Post an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurück. Gerne können Sie die (ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung auch im Rathaus-Briefkasten einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt.
b) per Mobilgerät
Sie können den Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung an die Gemeinde übertragen.
c) online (per Internet)
Unter folgendem Link "Briefwahl online Beantragen" können Sie ihre Briefwahlunterlagen online beantragen.
Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:
- Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragsteller
- Wahlbezirksnummer (Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist).
- Wählernummer (Auch die Wählernummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen).
- Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
d) Persönlich
Der/die Wahlberechtigte beantragt die Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Bürgeramt im Rathaus, Schloßstraße 46, während den Dienststunden
Montag und Freitag jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr,
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr sowie
Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
und gibt hierzu die (auf der Rückseite) ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung ab.
Der/die Wahlberechtigte kann dann entweder die Briefwahlunterlagen mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben bzw. im Rathaus abgeben oder sofort im Bürgeramt wählen.
e) per Fax
Der/die Wahlberechtigte faxt die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung an das Bürgeramt unter 07733 5005-40.
f) per E-Mail
Sie können die Briefwahlunterlagen für sich persönlich auch per E-Mail unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de beantragen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt durch die Deutsche Post AG.
Wie mache ich Briefwahl?
Im Bereich der Deutschen Post werden die Wahlbriefe entgeltfrei befördert. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 05. März 2026 abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme(n) nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurückgeschickt werden.
Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr beim Bürgeramt beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 08. März 2026, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (07. März 2026), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sollten Sie Fragen Landtagswahl oder zur Briefwahl haben, steht Ihnen das Bürgeramt der Gemeinde unter Tel. 07733 5005-23 oder 5005-24 oder per email unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Bei Aufruf des Links "Briefwahl online beantragen" erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergeramt1(at)muehlhausen-ehingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Tel.: 07733 5005-24 oder 5005-23