Am 23. Februar 2025 findet die (vorgezogene) Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetze und § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz (BWG) werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode erstreckt sich grundsätzlich auf vier Jahre. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. In 299 Wahlkreisen werden die Mitglieder des neuen Bundestags auf Grundlage einer Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl gewählt.
Wählen gehen kann jeder deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler/jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Von 8 bis 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben. Gewählt werden kann zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahl.
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl. Dies ist der 12.01.2025.
Erreichbarkeit Wahlamt am Wahltag
Das Wahlamt ist am 23.02.2025 für etwaige Rückfragen telefonisch erreichbar unter 07733/5005-20.
Wahlaufruf zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Am kommenden Sonntag sind wir alle aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen.
Sie alle haben dabei die Gelegenheit, die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland, von der Sie ein wichtiger Teil sind, an entscheidender Stelle mitzugestalten. Die gewählten Vertreter und Vertreterinnen werden die Entwicklung unseres Landes in den kommenden vier Jahren maßgeblich mitbestimmen.
Ich bitte Sie deshalb, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Unabhängig von Ihren politischen Ansichten und den Erfolgsaussichten des/r von Ihnen favorisierten Kandidaten/in bzw. Partei bringen Sie mit Ihrer Stimmabgabe Ihr Bekenntnis zur Demokratie und zu den demokratischen Regeln der Meinungsbildung zum Ausdruck und können die politischen Prozesse mitgestalten. Werben Sie bitte auch bei Ihren Freunden und Bekannten für die Teilnahme an der Wahl, damit eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt und damit die Demokratie gestärkt wird.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie Ihre Stimme auch durch Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen erhalten Sie beim Bürgeramt im Rathaus noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr.
Im Namen der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen möchte ich allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen für ihren persönlichen Einsatz ganz herzlich danken.
Es grüßt Sie freundlich
Ihr Bürgermeister
Patrick Stärk
Bundestagswahl - so wählen Sie im Wahllokal am 23. Februar 2025
- In welches Wahllokal Sie gehen müssen, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal können Sie Ihr Wahlrecht ausüben.
- Die Wahllokale sind am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
- Sie bringen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis/Reisepass mit. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht greifbar ist bzw. Sie keine erhalten haben, genügt auch der Ausweis/Reisepass.
- Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Reisepass vor und erhalten einen Stimmzettel
- Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisbewerber gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
- Sie gehen in eine Wahlkabine und kennzeichnen den Stimmzettel.
- Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.
- Der Wähler gibt seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
- Sie falten den ausgefüllten Stimmzettel so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Sie werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fehlende Wahlbenachrichtigung - was ist zu tun?
Bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen hat es leider hauptsächlich im Ortsteil Mühlhausen offensichtlich Probleme gegeben. Etwa 40 wahlberechtigte BürgerInnen haben mitgeteilt, dass sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Betroffen scheint insbesondere die Schloßstraße zu sein. Dies bedauern wir außerordentlich und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Wie es hierzu kommen konnte, kann die Gemeindeverwaltung nur mutmaßen. Zum einen kann es sein, dass im zentralen Rechenzentrum Fehler im Druck und der Einkuvertierung passiert sind oder bei der Zustellung durch den Amtsboten Fehler unterlaufen sind. Beides konnte die Gemeindeverwaltung nach Gesprächen und Telefonaten nicht nachweisen.
Grundsätzlich ist die fehlende Wahlbenachrichtigung kein Problem. Am Wahltag ist es ausreichend, wenn Sie Ihren Ausweis/Reisepass im Wahllokal vorlegen. Anhand der Adresse können die Wahlhelfer Sie dann im Wählerverzeichnis finden und Sie können problemlos im Wahllokal wählen.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie uns gerne unter Tel. 5005-24 oder 5005-23 anrufen; die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros können Ihre Wahlberechtigung prüfen und Ihnen ggf. Ihre Wähler- und Wahlbezirksnummer mitteilen.
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, sollten Sie sich bei uns telefonisch melden. Wir drucken Ihnen dann ggf. eine Wahlbenachrichtigung aus, mit der Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können oder teilen Ihnen Ihre Wähler- und Wahlbezirksnummer mit; anhand dieser Angaben können sie dann hier auch online oder per E-Mail an buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen sind, erhalten in den kommenden Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Neben anderen Informationen ist in der Wahlbenachrichtigung auch die Anschrift des Wahllokals genannt, in dem der Wähler/die Wählerin am 23. Februar 2025 ihre/seine Stimmen abgeben kann. Nur in dem dort aufgeführten Wahllokal kann am Wahltag das Wahlrecht ausgeübt werden. Zudem ist mit einem Hinweis aufgeführt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.
BürgerInnen, die bis 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben für die Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein, sollten sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen in Verbindung setzen. Das Wahlamt ist zu erreichen unter Tel. 07733 5005-23 oder per e-mail unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den vorgedruckten Briefwahlantrag. Wenn ein Wähler/eine Wählerin Briefwahl beantragen möchte, muss er/sie diesen "Wahlscheinantrag" entsprechend ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zukommen lassen oder online auf unserer Homepage einen Wahlschein beantragen. Ganz einfach kann auch mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code Briefwahl beantragt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen (www.muehlhausen-ehingen.de) sind weitere Infos für die BürgerInnen unter der Rubrik „Bundestagswahl am 23.02.2025“ und insbesondere zur Briefwahl eingestellt.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen durch das Bürgeramt ist voraussichtlich ab 07.02.2025 möglich.
Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an den bevorstehenden Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie vor dem Wegzug in Deutschland zuletzt gemeldet waren.
Weitere Informationen sowie den „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche“ finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter:
bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Wichtiger Hinweis:
Die Landeswahlleiterin hat angekündigt, dass amtliche Stimmzettel den Kommunen voraussichtlich frühestens am 06.02.2025 vorliegen werden. Erst zu diesem Datum bzw. im Anschluss an die Lieferung der amtlichen Stimmzettel bei der Gemeinde wird die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich sein. Der Grund hierfür liegt in den Zulassungsverfahren des Bundeswahlausschusses hinsichtlich der Landeslisten und des Landeswahlausschusses hinsichtlich der Kreiswahlvorschläge. Die Briefwahl ist sodann lediglich binnen zwei Wochen möglich. Der Rücklauf der Briefwahlunterlagen muss bis zum Wahltag um 18.00 Uhr erfolgen.
"Stimmzettel-Schablonen" für sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehinderten-verbänden an unter Telefon: 0761/36122.“
Hinweise zur Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nur noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beim Bürgeramt der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen beantragt werden können.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Briefwahlantrag noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu ist das Rathaus am Samstag, 22.02.2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung der Briefwahl die beigefügten Merkblätter und verpacken Sie die Unterlagen exakt so, wie dies in den Merkblättern aufgeführt ist, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist.
Zudem bitten wir zu beachten, dass der amtliche rote Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übersenden bzw. direkt bei der Gemeindeverwaltung einzuwerfen ist, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingeht. Senden Sie die Wahlbriefe daher frühzeitig ab, damit sie rechtzeitig bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingehen. Der Wähler trägt das Risiko, dass die Wahlbriefe nicht rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen und nicht mehr berücksichtigt werden können.
Info zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen
Ab Dienstag, 03. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen direkt beim Bürgeramt im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Der/die Wahlberechtigte kann dann entweder die Briefwahlunterlagen mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben bzw. im Rathaus abgeben oder sofort im Bürgeramt wählen. Für alle bereits bei der Gemeinde eingereichten Wahlscheinanträge werden ab 03.02.2025 die Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten versandt.
Hinweise zur Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen können erst ab voraussichtlich 07.02.2025 ausgegeben/versendet werden!!!
Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:
a) per Post/Einwurf in Rathaus-Briefkasten
Der/die Wahlberechtigte sendet die (auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag per Post an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurück. Gerne können Sie die (ausgefüllte und unterschriebene) Wahlbenachrichtigung auch in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann (voraussichtlich ab 07.02.2025) zugeschickt, da uns erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen werden.
b) per Mobilgerät
Sie können den Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung an die Gemeinde übertragen.
c) online (per Internet)
Die Anträge per Internet können über die Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen (www.muehlhausen-ehingen.de) beantragt werden. Dort ist auf der Startseite unter der Rubrik "Bundestagswahl am 23. Februar 2025" ein Link „Briefwahl online beantragen" eingerichtet, mit dem sie online ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:
· Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
· Wahlbezirksnummer
Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder
Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
· Wählernummer
Auch die Wählernummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
· Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
d) Persönlich
Der/die Wahlberechtigte beantragt die Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Bürgeramt im Rathaus, Schloßstraße 46, während den Dienststunden Montag und Freitag jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr,
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr sowie
Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
und gibt hierzu die (auf der Rückseite) ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung ab.
Der/die Wahlberechtigte kann dann entweder die Briefwahlunterlagen mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben bzw. im Rathaus abgeben oder sofort im Bürgeramt wählen.
Zu beachten ist hierbei, dass die Briefwahlunterlagen erst ab voraussichtlich 07.02.2025 zur Verfügung stehen und erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben werden können!!
e) per Fax
Der/die Wahlberechtigte faxt die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung an das Bürgeramt unter 07733/5005-40.
f) per E-Mail
Sie können die Briefwahlunterlagen für sich persönlich auch per E-Mail unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de beantragen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt durch die Deutsche Post AG
Wie mache ich Briefwahl?
Der vom Wahlberechtigten unterschriebene Wahlschein ist zusammen mit dem Stimmzettel (der sich im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag befindet) im amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief“ so rechtzeitig an den die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingeht.
Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten:
Im Bereich der Deutschen Post werden die Wahlbriefe entgeltfrei befördert. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme(n) nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurückgeschickt werden und muss entsprechend frankiert werden.
Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beim Bürgeramt beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (22. Februar 2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sollten Sie Fragen zur Bundestagswahl oder zur Briefwahl haben, steht Ihnen das Bürgeramt der Gemeinde unter Tel. 07733/5005-23 oder 5005-24 oder per email unter buergeramt(at)muehlhausen-ehingen.de für Auskünfte gerne zur Verfügung.
So hat Mühlhausen-Ehingen gewählt: Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen finden Sie hier.
Ergebnis Bundestagswahl - Graphik mit Vorwahlvergleich
Ergebnis Bundestagswahl - nach Wahlbezirke und nach Ortsteile