Fachwerkhaus mit Blumenstrauch im Vordergrund

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die (vorgezogene) Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetze und § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz (BWG) werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode erstreckt sich grundsätzlich auf vier Jahre. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. In 299 Wahlkreisen werden die Mitglieder des neuen Bundestags auf Grundlage einer Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl gewählt.

Wählen gehen kann jeder deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler/jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Von 8 bis 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben. Gewählt werden kann zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahl.

Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl. Dies ist der 12.01.2025.
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