Zuschuss für das Pflanzen von Obstbaumhochstämmen beantragen
Gemäß Beschluss des Gemeinderats fördert die Gemeinde den Erhalt des Streuobstbestands durch die Gewährung eines Zuschusses für die Pflanzung von Obstbaumhochstämmen an private Grundstückeigentümer.
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Sachbearbeiter Liegenschaften/ Bauamt/ Grundbucheinsichtsstelle/ Standesamt
- PDF-Formular zum Ausdrucken Streuobstförderantrag
- Bei den Obstbäumen muss es sich um Hochstämme handeln.
- Der Standort der Bäume muss auf der Gemarkung Mühlhausen-Ehingen im Außenbereich liegen. Für das Pflanzen von Bäumen auf Grundstücken innerhalb der geschlossenen Bebauung oder bebauten Grundstücken wird kein Zuschuss gewährt. Eine Beurteilung erfolgt durch die Gemeinde. Der Grundstückseigentümer versichert, dass er die Bäume auf dem angegebenen Grundstück pflanzt.
- Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, die Bäume ordnungsgemäß zu pflanzen und die Pflege der Bäume sicherzustellen. Er verpflichtet sich, jeden Baum gegen Wildverbiss zu sichern und mit einem Pfahl zu pflanzen. Ebenso verpflichtet er sich, die Abstandsvorschriften des Nachbarrechtes und des Straßengesetzes zu beachten.
- Zuschüsse für Pflanzungen im Rahmen einer gewerblichen Nutzung werden nicht ge-währt.
- Ausgefüllter und unterschriebener Zuschussantrag
- Rechnung der Baumschule für den Kauf der Obstbäume, aus der hervorgeht, dass es sich um Hochstämme handelt
Zuschuss in Höhe von 25 Euro pro Baum für maximal 7 Bäume pro Jahr.