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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung - Veröffentlichung des Bebauungsplan "Solarpark Welschinger Fußweg"


Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen hat in seiner Sitzung vom 27.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Welschinger Fußweg, Gemarkung Ehingen“ in der Fassung vom 27.07.2026 gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3859, 3860, 3861, 3862 und 3863 der Gemarkung Ehingen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik/Solarenergie“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Geltungsbereich:

Geltungsbereich Welschinger Fußweg

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 01.10.2026 bis 02.11.2026 auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen unter Bauleitpläne-im Beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus Mühlhausen-Ehingen, Schloßstraße 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen, Zimmer 11, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt(at)muehlhausen-ehingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Mühlhausen-Ehingen, 01.10.2026

Patrick Stärk

Bürgermeister