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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Im Kai - 4. Änderung"


Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen hat am 26.01.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Kai - 4. Änderung“ Mühlhausen-Ehingen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, beschlossen. Weiter wurde die Planung vorgestellt und gebilligt und die Offenlage beschlossen.

Das Plangebiet umfasst das Flst-Nr. 4639/5, Gemarkung Mühlhausen mit einer Größe von 2.886 m². Es wird im Norden durch die bestehende Bebauung Im Rohmen, im Osten durch den angrenzenden Betrieb entlang der Stichstraße Im Kai, im Süden durch das Gewerbegebiet im Kai und im Westen durch die Straße Im Rohmen und die Autobahnpolizei mit Hubschrauberlandeplatz begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung:

Auf dem Grundstück Flst-Nr. 4639/5, Im Kai 1, Gemarkung Mühlhausen befindet sich aktuell eine genehmigte Spielothek mit 8 Geldspielautomaten. Nach einer gesetzlichen Änderung dürfen aktuell, bei nicht kerngebietstypischen Spielhallen, nur 7 Geldspielautomaten betrieben werden. Die gesetzliche Regelung schränkt Spielhallen ein und gibt Abstände zwischen den Spielhallen vor. Aus städtebaulicher Sicht eignet sich der Standort, aufgrund seiner Lage, allerdings gut für den Betrieb einer Spielhalle. Der seit 16.08.1990 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Im Kai“ Mühlhausen-Ehingen weist für diesen Bereich ein Mischgebiet aus. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kai“ Mühlhausen-Ehingen soll, für das Grundstück Flst-Nr. 4639/5 Gemarkung Mühlhausen, ein Sondergebiet „Spielhalle“ festgelegt werden. Das Sondergebiet dient der Unterbringung von kerngebietstypischen Spielhallen. Die Obergrenze von max. 12 Geldspielautomaten ist vorgeschrieben.

Offenlage

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Textlichen Festsetzungen vom 20.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen, Schloßstr. 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen, EG Im Flur zu den Öffnungszeiten Montag 8-13 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 8-12 Uhr und Freitag 8-13 Uhr öffentlich ausgelegt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Dadurch wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und es werden keine Umweltbelange oder Schutzgüter betroffen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen, Schloßstr. 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch unter der E-Mail: ssartena(at)engen.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Mühlhausen-Ehingen, 12.02.2026

Gemeinde Mühlhausen-Ehingen

Patrick Stärk, Bürgermeister

1. Geltungsbereich Änderung Bebauungsplan

2. Baurechtsplan 26.01.26

3. Begründung 26.01.26

4. Textliche Festsetzungen 26.01.26