Winterdienst
Hinweise zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
Wie jedes Jahr vor dem Wintereinbruch wollen wir vorsorglich auf die Pflicht der Straßenanlieger hinweisen, bei Schneefall und Glatteis zu räumen und zu streuen. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde. Der Winterdienst findet in der Regel vom 15. November bis 15. März statt.
- Gehwege sind auf 1,5 m Breite zu räumen und zu streuen. Dies gilt auch für Fahrbahnränder - da wo keine Gehwege sind.
- Sofern Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als Gehweg die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Meter.
- Der Schnee ist am Fahrbahnrand zu häufen und nicht auf die Straße zu schippen.
- Bei Tauwetter sind die Straßenrinnen und Einläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.
- Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand + Splitt oder Salz zu verwenden.
- Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
- Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Bitte bedenken Sie auch, dass Sie sich schadenersatzpflichtig machen können, wenn jemand stürzt und sich verletzt, nur weil nicht geräumt und gestreut ist. Wenn Sie selber nicht räumen und streuen können, z.B. bei Krankheit oder Abwesenheit, müssen Sie jemanden beauftragen.
Der Anlieger bleibt auch räum- und streupflichtig, wenn der geräumte / bestreute Gehweg vom gemeindlichen Winterfahrzeug bei der Straßenräumung wieder zugeworfen wird.
Auch Schneewälle am Straßenrand vor Grundstückszufahrten und -zugängen muss die Gemeinde nicht beseitigen. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden.
Winterdienst durch die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen
Wir möchten nochmals auf die bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich praktizierte Neukonzeption des Winterdienstes hinweisen, die auch in diesem Winter umgesetzt wird:
Danach ist das Gemeindegebiet als Streubezirk in drei Dringlichkeitsstufen aufgeteilt.
Straßen der Priorität 1: Verkehrswichtige und gefährliche Straßen; diese werden regelmäßig bis 7.00 Uhr (sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr) geräumt/gestreut und auch im weiteren Tagesverlauf ggf. prioritär geräumt/gestreut.
Straßen der Priorität 2: Wichtige Verbindungsstraßen und Straßen mit Steigungen; werden ebenfalls regelmäßig geräumt/gestreut.
Straßen der Priorität 3: Ebene Wohnstraßen: werden i.d.R. nicht geräumt und gestreut. Nur bei extremen Witterungsverhältnissen (ca. 10-15 cm Schnee oder Dauerfrost/Dauerglätte) erfolgt hier der Winterdienst.
Zur Entlastung des Bauhofs ist zudem ein Teil des Winterdienstes wiederum auf einen externen Unternehmer übertragen.
Standorte Streugutbehälter
In Mühlhausen:
- Eisenbahnbrücke Ehinger Straße
- Alemannenstraße West
- Gasthaus Löwen
- Treppe in Höhe Schloßstraße 64/64a
- Rathaus
- Pfarrhaus
- Steg Rohmen/Hagenweg auf Seite Schloßstraße/Rohmen
- Im Rohmen (Nr. 115)
- Im Rohmen (Bushaltestelle)
- Im Rohmen (Einfahrt oben)
- Kräherweg (Ecke Schloßstraße, Wegkreuz)
- Aacher Straße 48/Am Hagenweg
- Aacher Straße/Kindergarten (Mühlhausen)
- Weidenstraße (Ecke Schmiedstraße/Von-Rost-Straße)
- Duchtlinger Steig
- Duchtlinger Steig - Schule
In Ehingen:
- Lindenstraße (Ilgensteig)
- Kirchstraße (Steigung)
- Kirchstraße (Ecke Lauferstraße)
- Engener Straße (Ecke Hegaustraße)
- Hauptstraße (Ecke Weierhägle)
- Kapelle Ehingen