Grundsteuerhebesätze 2025 vom Gemeinderat beschlossen !
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 die ab dem 01.01.2025 in der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen geltenden Grundsteuerhebesätze beschlossen.
Die neuen Hebesätze wurden so berechnet, dass die Gemeinde in Summe wieder das gleiche Grundsteuervolumen einnehmen wird, wie vor der Reform. Allerdings kann es im Einzelnen zu teilweise erheblichen Belastungsverschiebungen kommen (siehe auch nachfolgende Hinweise).
Die Hebesätze wurden festgesetzt für die
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 440 v.H.
Grundsteuer B (Grundstücke): 305 v.H.
Die Gemeindeverwaltung kann nun mit der Grundsteuerveranlagung starten. Diese wird voraussichtlich bis Ende der zweiten Januarwoche 2025 abgeschlossen sein, so dass die Bescheide in der 3. KW 2025 verschickt werden können.
Wenn Sie schon vorher neugierig auf den für Ihr Grundstück anfallenden Grundsteuerjahresbetrag sind, können Sie diesen selbst berechnen. Sie nehmen einfach den für Ihr Objekt vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag (gemäß dem Ihnen vorliegenden Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes) für die Grundsteuer B mal den Hebesatz, also Grundsteuermessbetrag x 3,05. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist dann der neue Grundsteuerbetrag.
Nähere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen. Auch Frau Schäuble (Tel. 07733 5005-14) und Herr Fürst (Tel. 07733 5005-12) von der Gemeindeverwaltung beantworten bei Bedarf Ihre Fragen.