Grund- und Gewerbesteuer – Fälligkeit 15. August 2024
31.07.2024
Die dritte Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer 2024 wird zum 15. August 2024 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Raten ergibt sich bei der Grundsteuer aus dem letzten Jahres- beziehungsweise Änderungsbescheid und der Gewerbesteuer aus dem Vorauszahlungsbescheid 2024.
Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren werden die Beträge fristgerecht abgebucht.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Steuerpflichtigen um Beachtung des Termins.
Gemeindeverwaltung
- Steueramt -