Meldung

Selbstablesung der Wasserzähler


Meldungen der Zählerstände können vom 17. November bis 14. Dezember 2023 per Interneteingabe über die Homepage-Startseite der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen (www.muehlhausen-ehingen.de) erfolgen. Die Ableseaufforderung enthält einen QR-Code, womit Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner noch bequemer zur Zählerstandeingabe gelangen können. Es ist aber auch möglich, das Ableseschreiben auf dem Postweg, per E-Mail sowie per Fax an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen zurückzusenden oder in die Briefkästen der Gemeinde, in Mühlhausen am Rathaus bzw. in Ehingen vor dem ehemaligen Rathaus, einzuwerfen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen müssen, wenn die Angaben über Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig bei uns eingehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch darauf hinweisen, Ihren Wasserverbrauch regelmäßig zu kontrollieren:

Aufgrund von Defekten am Leitungsnetz und an sanitären Einrichtungen innerhalb von Gebäuden kommt es immer wieder zu Wasserverlusten, die erst dann bemerkt werden, wenn der Wasserzähler abgelesen wird oder die Wasser- und Abwassergebührenabrechnung einen hohen Verbrauch ausweist, z. B. durch eine defekte Leitung zum Gartenwasserhahn, durch eine ständig fließende Toilettenspülung, ein defektes Überdruckventil an der Heizung oder an Boilern. Finanziell betrachtet entsteht dem Anschlussnehmer dadurch unter Umständen ein immenser Schaden, da die Gemeinde aufgrund geltender Rechtsprechung den erhöhten Wasserverbrauch berechnen muss.

Freundlich grüßt Sie

Gemeinde Mühlhausen-Ehingen

- Steueramt -