Einbahnstraßenregelung im Bereich "Unter der Kirche"
Einbahnstraßenregelung im Bereich „Unter der Kirche“
Der 1. Teilabschnitt des 2. BA zur Sanierung der Schloßstraße bis zur Kreuzung Kräherweg ist abgeschlossen. Der Kräherweg kann daher wieder über die Schloßstraße befahren werden.
Um die Beeinträchtigungen durch die weitere Baumaßnahme in der Schloßstraße für die Bürgerschaft zu reduzieren, haben wir ab der Kreuzung K6127/Unter der Kirche auf der Straße „Unter der Kirche“ in Richtung Ortsmitte bis zum Parkplatz Friedhof eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Die Einbahnstraßenregelung ist notwendig, da Begegnungsverkehr im Bereich „Unter der Kirche“ durch das höhere Verkehrsaufkommen problematisch wäre. Die Einbahnstraßenregelung bleibt bis zur Fertigstellung des 2. BA im Sommer 2024 bestehen.
Somit ist der PKW-Verkehr nun ortseinwärts aus Richtung Gewerbegebiet/Im Rohmen wieder ohne größeren Umweg über die Straße „Unter der Kirche“ und den Kräherweg in die Schloßstraße möglich. Aus Richtung Schloßstraße ist der Kräherweg bis zum Friedhof wieder für den PKW-Verkehr nutzbar.