Meldung

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte


Antragsverfahren startet am 08. Mai 2023 mit Online-Portal - Antragstellung bis 20. Oktober 2023 möglich

Private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem 08. Mai 2023 Härtefallhilfen über ein Online-Portal rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizen und vom 01. Januar 2022 bis 01. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Weitere Infos zum Antragsverfahren sowie den Link zum Online-Portal finden Sie unter:

um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Auf dieser Homepage findet sich auch ein Link zu einem Online-Rechner, über den vorab ermittelt werden kann, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Der Rechner dient nur zur Information. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Parallel zum Start des Antragsverfahrens ist ab 08.05.2023 von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr auch eine Telefon-Hotline unter +49711/126-1600 erreichbar. Über diese können Betroffene den Antrag in Papierform anfordern. Es wird jedoch empfohlen, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.