Meldung

Gartenpools - Befüllung und Entleerung


In der Gemeinde werden wieder vermehrt Gartenpools installiert bzw. fit gemacht für die Saison. Diese Tendenz hat sich im letzten Jahr fortgesetzt und wird voraussichtlich auch in diesem Jahr weiter zunehmen. Hierzu gibt es jedoch folgendes zu beachten:

Poolfüllung

Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen eventuell installierten Gartenwasserzähler oder einen Feuerlöschhydranten erfolgen, sondern nur über den Hauswasserzähler. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.

Poolwasserentsorgung

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist verboten. Mit der Versickerung würde Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet!

Schmutzwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Das in den Pool eingeleitete Frischwasser ist zunächst nicht weiter in seinen Eigenschaften verändert, allerdings wird es im Regelfall mit Chemikalien versetzt. Somit handelt es sich um verändertes Wasser, sprich Schmutzwasser. Auch für den Fall, dass keine Chlorung oder sonstige Behandlung des Wassers vorgenommen werden sollte, wird das Wasser allein durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, wie zum Beispiel durch Sand, Laub, Sonnencreme, Haare und Ähnliches. Auch der Einsatz von Aktivstoffen zur Reinigung des Poolwassers stellt eine Veränderung des Wassers dar. Die zuvor genannten Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers, sodass die ursprüngliche Beschaffenheit des Frischwassers nicht mehr vorhanden ist. Poolwasser muss deshalb in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, Schmutzwasser nicht in die Kanalisation einzuleiten.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Mühlhausen-Ehingen Frau Schäuble: Tel.: 07733/5005-13 oder E-Mail: steueramt(at)muehlhausen-ehingen.de.