Meldung

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts – Öffentlichkeitsbeteiligung


Gemäß Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 13.04.23 endet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes in etwa zwei Wochen. Bis zum 24. April 2023 hat die Öffentlichkeit noch die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. Hierfür kann die vom Eisenbahn-Bundesamt eingerichtete Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de verwendet werden.

Unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich kann eine Broschüre und ein Flyer herunterladen werden.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt:

Auf der Informationsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Interessierte auch für einen Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderen über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden:

umgebungslaerm(at)eba.bund.de. Postalisch richten Sie ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.