Meldung

Berechnung der neuen Grundsteuer ab 01.01.2025


Derzeit versendet das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide, die auf den abgegebenen Grundsteuererklärungen basieren.

Bei der Gemeinde gehen nun vermehrt Anfragen ein, wie hoch denn nun der Grundsteuerbetrag für bestimmte Grundstücke ab dem 01.01.2025 sei.

Dazu können wir folgendes erklären:

Erst wenn der Gemeinde sämtliche Grundsteuermessbeträge für alle in der Gemeinde liegenden Grundstücke vom Finanzamt vorliegen, kann die Gemeinde den Hebesatz berechnen, der dann wiederum Grundlage für die einzelnen Steuerberechnungen sein wird.

Das wird voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2024 der Fall sein. Bis dahin ist es nicht möglich, aus den jetzt vom Finanzamt ergangenen Grundsteuermessbescheiden den individuellen Grundsteuerbetrag für ein Grundstück zu berechnen.

Das Verfahren ist in allen Städten und Gemeinden gleich. Die Gemeindeverwaltung kann zu diesbezüglichen Anfragen deshalb keine Auskunft geben.