Meldung

Neue Corona-Verordnung


Die neue Verordnung sieht für positiv getestete Personen folgendes Vorgehen vor (siehe auch Merkblätter am Ende):

  • 1. Sie haben ein positives PCR-/Schnelltestergebnis erhalten.
  • 2. Nach der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen sind Sie dazu verpflichtet, sich sofort nach Kenntnisnahme des positiven PCR-/Schnelltestergebnisses eigenständig abzusondern.
  • 3. Ihre Absonderungsdauer beträgt 5 Tage ab dem Erstnachweis des Erregers (Abstrichdatum). Beispiele zur Berechnung des Absonderungszeitraums finden Sie bei den FAQs des Landes.
  • 4. Sie erhalten keine Bescheinigung über Ihre Absonderung. Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber eine Entschädigung für den Zeitraum der Absonderung geltend machen möchten, müssen Sie das positive Testergebnis einreichen.
  • 5. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung gilt
  • a. für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
  • b. sofern die folgenden genannten absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden:
  • i.  …durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist
  • ii.  …durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) Im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann
  • c. im Freien, wenn ein Abstand von mehr als 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird,
  • d. bei Kontakt ausschließlich zu anderen positiv getesteten Personen oder
  • e. sofern dies zum Schutze von Leben oder Gesundheit, insbesondere bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen oder aus anderen gewichtigen Gründen, zwingend erforderlich ist.
  • 6. Bei dem Auftreten von Symptomen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Corona_Merkblatt_PCR-Test.pdf

Corona_Merkblatt_Schnelltest.pdf

Corona_Merkblatt_Selbsttest.pdf