Neue Corona-Verordnung
19.12.2022
Die neue Verordnung sieht für positiv getestete Personen folgendes Vorgehen vor (siehe auch Merkblätter am Ende):
- 1. Sie haben ein positives PCR-/Schnelltestergebnis erhalten.
- 2. Nach der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen sind Sie dazu verpflichtet, sich sofort nach Kenntnisnahme des positiven PCR-/Schnelltestergebnisses eigenständig abzusondern.
- 3. Ihre Absonderungsdauer beträgt 5 Tage ab dem Erstnachweis des Erregers (Abstrichdatum). Beispiele zur Berechnung des Absonderungszeitraums finden Sie bei den FAQs des Landes.
- 4. Sie erhalten keine Bescheinigung über Ihre Absonderung. Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber eine Entschädigung für den Zeitraum der Absonderung geltend machen möchten, müssen Sie das positive Testergebnis einreichen.
- 5. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung gilt
- a. für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
- b. sofern die folgenden genannten absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden:
- i. …durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist
- ii. …durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) Im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann
- c. im Freien, wenn ein Abstand von mehr als 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird,
- d. bei Kontakt ausschließlich zu anderen positiv getesteten Personen oder
- e. sofern dies zum Schutze von Leben oder Gesundheit, insbesondere bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen oder aus anderen gewichtigen Gründen, zwingend erforderlich ist.
- 6. Bei dem Auftreten von Symptomen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.