Meldung

Anpassung der Absonderungsregelung bei positivem Coronatest


CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen

Bereits am 11.11.2022, hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt.

Am 15.11.2022 hat nun das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, sie tritt heute, am 16. November 2022, in Kraft.

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Die neue Verordnung finden Sie hier:

Verordnung_des_Sozialministeriums_zu_absonderungsersetzenden_Schutzmassnahmen_fuer_mit_SARS-CoV-2_infizierte_Personen.pdf