Meldung

Schloßstraßensanierung - Änderung der Verlegung der Trinkwasserversorgung


Im Zuge der Sanierung der Schloßstraße wird auch die teilweise ca. 100 Jahre alte Trinkwasserleitung ausgetauscht. Dass dies dringend notwendig ist, zeigen die Schrauben, die als solche eigentlich nicht mehr zu erkennen sind. In der Mitte sieht man eine Schraube in Originalgröße.

Neue Schraube (Mitte) und alte Schrauben der Wasserversorgung in der Schloßstraße

Dazu war bislang vorgesehen, in den einzelnen Bauabschnitten zunächst die neue Leitung zu verlegen, zu beproben und in Betrieb zu nehmen und dann die einzelnen Hausanschlüsse von der alten auf die neue Leitung umzuschließen.

Im Zuge der aktuell laufenden Bauarbeiten musste jedoch gerade im Bereich vor dem Rathaus festgestellt werden, dass die alte Leitung in so schlechtem Zustand ist, dass Erschütterungen durch die Bauarbeiten zu Rohrbrüchen geführt haben. Daher musste wiederholt kurzfristig das Wasser ohne vorherige Ankündigung abgestellt werden.

Dies bitten wir zu entschuldigen.

In der kommenden Woche soll nun die neue Trinkwasserleitung im Bereich des Rathauses ins Ortsnetz eingebunden werden. Hierzu ist das Wasser nochmals abzustellen. Die betroffenen Bürger werden über Handzettel informiert werden.

Um zukünftig die Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung zu minimieren, wird für die weiteren Ausbauabschnitte die Vorgehensweise bei der Verlegung der Trinkwasserleitung geändert. In den jeweiligen Abschnitten werden die Gebäude im Vorfeld der Arbeiten von der bestehenden Trinkwasserversorgung getrennt und über Schlauchleitungen (Notversorgung) während der Arbeiten im jeweiligen Abschnitt versorgt. Die jeweils betroffenen Anlieger werden frühzeitig über die Einrichtung einer Notversorgung in ihrem Abschnitt informiert werden. Dies wird zwar zu Mehrkosten für die Gemeinde führen, erhöht aber die Versorgungssicherheit und schont die Nerven der Anwohner.

Vielen Dank für das bisherige Verständnis für die Belastungen und Unannehmlichkeiten, die mit einer solchen Großmaßnahme zwangsläufig einhergehen.