Meldung

Neue Corona-Verordnung seit dem 03.04.2022


Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten. Gleiches gilt für die Testpflicht in Schulen und Kitas, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und im Strafvollzug. Weiterhin gilt auch die Pflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, sich abzusondern, sich also in Isolation bzw. Quarantäne zu begeben.

Abstand zu halten, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen und verstärkt auf die Hygiene zu achten, wird weiterhin empfohlen.

Für Besucher unseres Rathauses gilt bis auf Weiteres, dass das Gebäude nur mit einer FFP2-Maske betreten werden darf.

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