

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
Hinweis: Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.
In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:
Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Stiftung befindet
Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.
Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.
Tipp: Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.
Im Themenportal "Stiftungen" finden Sie Register. In denen sind die im Regierungsbezirk eingetragenen Stiftungen teilweise nach Stiftungsnamen, Stiftungszweck und nach Stiftungssitz geordnet.
Achtung: Es handelt sich dabei nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben.
keine
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2019 freigegeben.
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Alle Regeln auf einen Blick:
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Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
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