

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten (SPATZ) und anderen Kindertageseinrichtungen durch finanzielle Zuwendungen.
Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:
Die Höhe der Zuwendung beträgt 2.200 Euro je anerkannter Fördermaßnahme beziehungsweise Fördergruppe.
Hinweis: Beteiligen sich die Eltern aktiv an der Sprachförderung, können Sie als Träger pro Fördergruppe 500 Euro zusätzlich erhalten.
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.07.2018 freigegeben.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns ist das Rathaus voraussichtlich bis zum 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine können telefonisch (Mo - Fr jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie Dienstag Nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) vereinbart werden. Weitere Informationen...
Alle Regeln auf einen Blick:
Infoblatt der Landesregierung (1,4 MiB)
Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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