

Wenn Sie im Reisegewerbe bestimmte Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts (LKA). Diese müssen Sie beantragen.
Das LKA erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgenden Personen:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:
Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.
keine
Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Das Landeskriminalamt kann eine Prüfung des Antrags durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut für erforderlich halten.
Wenn Sachverständigengutachten erforderlich sind, fallen dafür Kosten an.
ungefähr vier Wochen
Sind Sachverständigengutachten erforderlich, kann sich die Bearbeitungsdauer erhöhen.
Das LKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 21.07.2020 freigegeben.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns ist das Rathaus voraussichtlich bis zum 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine können telefonisch (Mo - Fr jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie Dienstag Nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) vereinbart werden. Weitere Informationen...
Alle Regeln auf einen Blick:
Infoblatt der Landesregierung (1,4 MiB)
Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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