

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt einmal im Jahr Schutzimpfungen und Maßnahmen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten. Bei Bedarf auch öfters im Jahr.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Dieser klärt über die Impfung auf und impft.
Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten:
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Haben Sie Ihren Impfpass verloren, erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt einen neuen. Frühere Impfungen darf darin nur der Arzt eintragen, der Sie damals geimpft hat.
Hinweis: Krankenakten werden üblicherweise 10 Jahre aufbewahrt.
keine
Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 31.01.2020 freigegeben.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns ist das Rathaus voraussichtlich bis zum 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine können telefonisch (Mo - Fr jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie Dienstag Nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) vereinbart werden. Weitere Informationen...
Alle Regeln auf einen Blick:
Infoblatt der Landesregierung (1,4 MiB)
Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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