

Ein oder mehrere Teilnehmende der Fahrt sind
Bei Einsatz als Visumsersatz:
Bei Einsatz als Passersatz:
Für einen Schüler oder eine Schülerin liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.
Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:
Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.
Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:
Danach erhalten Sie die genehmigte Liste zurück. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate
Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat ihn am 11.11.2019 freigegeben.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns ist das Rathaus voraussichtlich bis zum 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine können telefonisch (Mo - Fr jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie Dienstag Nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) vereinbart werden. Weitere Informationen...
Alle Regeln auf einen Blick:
Infoblatt der Landesregierung (1,4 MiB)
Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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