

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.
Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:
Sie müssen anzeigen:
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- und originalgetreuen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Abbrennortes als Ortspolizeibehörde.
Hinweis: Gehört der Abbrandort zu keiner Gemeinde, ist die Anzeige an die jeweilige Kreispolizeibehörde zu erstatten.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.
Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:
Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Andernfalls können Sie das Formular "Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" des Umweltministeriums nutzen.
oder
Je nach Gebührenordnung der Kommune
Als Privatperson, das heißt Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen. Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie im Text "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2020 freigegeben.
Informationen zu den im März 2021 stattfindenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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