

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.01.2021 freigegeben.
Informationen zu den im März 2021 stattfindenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
Nachricht senden