

Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie z.B. das Abitur selbst zu erteilen.
Sie gilt in der Regel unbefristet.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat
Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:
Die Anerkennung beantragen Sie als Träger der Schule schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.
Die handschriftliche Unterschrift des Schulträgers oder einer vertretungsberechtigten Person ist erforderlich.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Lagen der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen bereits bei Genehmigung Ihrer Ersatzschule vor, müssen Sie keine weiteren Unterlagen Ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung beifügen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben dessen ausführliche Fassung am 09.05.2018 freigegeben.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns ist das Rathaus voraussichtlich bis zum 31.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Termine können telefonisch (Mo - Fr jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie Dienstag Nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) vereinbart werden. Weitere Informationen...
Alle Regeln auf einen Blick:
Infoblatt der Landesregierung (1,4 MiB)
Informationen zu den im März 2021 anstehenden Wahlen:
Zugang nach dem
Elektronik-Anpassungsgesetz
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