In einer Pressemitteilung wird Finanzminister Willi Stächele wie folgt zitiert:
„Satzungswidrige Zahlungen an Vorstandsmitglieder auch nach dem 14. Oktober 2009 können durch eine Änderung der Satzung bis spätestens 31. Dezember 2010 geheilt werden - Die Förderung des Ehrenamtes ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung“
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