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Nähere Informationen zur aktuellen Volksabstimmung finden Sie mit Klick auf die angeführten Links.
Ältere Wahlen:
Briefwahl/Briefabstimmung // Antrag auf Wahlschein/Stimmschein
Sie sind am Wahltag nicht zu Hause oder können aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht besuchen?
Genau dafür steht Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung.
Sie erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Damit können Sie in einem anderen Wahllokal (für die gleiche Wahl im selben Wahlkreis) oder per Briefwahl teilnehmen . Die Stimmzettel können Sie dann bequem zu Hause ausfüllen und danach mit dem Wahlschein zurücksenden. Die Unterlagen müssen bis spätestens am Wahltag (18.00 Uhr) im Wahlamt eingehen.
Vorgehen Briefwahl/Briefabstimmung
- 1. Antrag ausfüllen
- 2. Abholen / Zusenden
- 3. Ausfüllen / Einpacken
- 4. Rückgabe / Rücksendung
1. Antrag ausfüllen
Jeder Wahlberechtigte / Stimmberechtigte erhält eine Wahl/Stimmbenachrichtigungskarte. Auf der Rückseite finden Sie den entsprechenden Antrag für einen Wahlschein/Stimmschein und Briefwahl/Briefabstimmungsunterlagen. Diesen müssen Sie entsprechend ausfüllen und Unterschreiben.
Alternativ können Sie auch den Antrag auch Online bei der aktuellen Wahl stellen.
2. Abholen / Zusenden
Grundsätzlich werden Ihnen die Unterlagen per Post zugeschickt.
Sie können die Unterlagen aber auch persönlich im Bürgeramt abholen. Das Abholen durch andere Personen ist nur mit Vollmacht möglich.
3. Ausfüllen / Einpacken
Wenn Sie die Unterlagen haben können Sie den Stimmzettel entsprechend des Merkblatts ausfüllen.
- Stimmzettel ausfüllen
- Stimmzettel in den entsprechenden Stimmzettelumschlag
- Wahlschein unterschreiben
- Wahlschein und Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag fertig.
4. Rückgabe / Rücksendung
Die Wahlunterlagen/Abstimmungsunterlagen können Sie direkt im Rathaus Mühlhausen-Ehingen einwerfen, abgeben oder im Bereich der Deutschen Post AG unfrankiert zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bis spätestens am Wahltag/Abstimmungstag 18.00 Uhr im Rathaus Mühlhausen-Ehingen ankommen müssen. Die Post hat dabei keinen besonderen Zustellservice eingerichtet, so dass Sie von den üblichen Versandzeiten ausgehen müssen. Später eingegangene Wahlbriefe/Abstimmungsbriefe können nicht mehr gewertet werden.
